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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Geltung
Die allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Leistungen, Verkauf und Lieferungen (produzierte Ware, verkaufte Ware, vollbrachte Leistung) der Mayer HW&SW KFT. Zu abweichende Geschäftsbedingungen ist in allen Fällen eine zustimmende, schriftliche Auftragsbestätigung der Mayer HW&SW nötig.
Anders lautende Einkaufsbedingungen des Käufers bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Partner.
- Angebot und Preise
Die Preise fußen auf den Kosten im Zeitpunkt der Preisausgabe. Bedingungen und Preise (wenn keine andere Zeitfrist angegeben ist) gelten für 30 Tage. Bei mehr als 5 Prozentige Forint Abwertung verlieren unsere Angebotspreise automatisch ihre Geltung.
- Lieferfrist
Lieferfristen der Angebote verstehen sich als annähernde Angaben. Die Lieferfrist wird bei Auftragsbestätigung oder Vertragsschließung konkret. Soweit beim Verkauf weniger als 8 Tage, bei Leistung weniger als 30 Tage Lieferzeitverzögerung der Fall ist, kann der Auftraggeber keine Verzugsentschädigung zur Geltung bringen. Verzögert sich die Lieferung durch einen auf Seiten des Auftraggebers eingetretenen Umstand, so wird eine Verlängerung der Lieferfrist gewährt. Vor-und Teillieferungen und Berechnungen sind vorbehalten.
- Bestellungsannahme
Auftragsannahme und -Bestätigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Für mündliche Aufträge gelten jeder Zeit die allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Mayer HW&SW KFT.
- Preise
Unsere Preise gelten ab Werk. Abweichende Preisgebung muß im schriftlichen Vertrag festgesetzt werden, mit besonderer Beachtung des Einzelpreiszuschlages oder Rabatt für Großserie.
- Versand
Für den Versand trägt jederzeit der Käufer die Verantwortung. Wir sind berechtigt die Ware auf Kosten des Auftraggebers zu senden. Sofern nichts anders vereinbart, wählen wir die Versandart nach Bestem ermessen. Schäden oder Mängel müssen mit dem Spediteur bei Übernahme der Ware schriftlich bestätigt, und dem Schadenprotokoll beigefügt uns zugeschickt werden.
- Verpackung
Kostenträger der zum Versand nötiger Verpackung ist der Käufer. Die Verpackungskosten werden dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis berechnet. Sofern nichts anders vereinbart, wählen wir die Verpackung nach Bestem ermessen.
- Auftragskündigung, Vertragsentlastung
In Fällen der groben Fahrlässigkeit kann der Auftraggeber seinen Auftrag kündigen, Schadenersatzanspruch erheben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Vertragsrücktritt oder bestätigte Auftragskündigung aus weiteren Anlässen ohne finanzielle Konsequenzen, d.h. Deckung unserer Kosten ist nicht gewährt. Nicht Übernahme der beendeten oder noch halbfertigen Aufträge ist nur neben vorige schriftliche Vereinbarung, ohne Vereinbarung nur neben Deckung unseren Kosten möglich.
Wir verpflichten uns den bis Auftragskündigung oder Vertragsrücktritt bezahlten über 30 % liegenden Teil des Vorschusses des brutto Auftragwertes zurückzustatten, dessen Rückstattung in erster Linie die Naturalleistung der Halbfertig- und Fertigwaren bedeutet.
- Reklamation
Akzeptable Reklamation ist die uns schriftlich zugeschickte Reklamation innerhalb von 8 Tagen von Übernahme der Ware gerechnet. In diesem Fall müssen die jeweilig gültigen gesetzmäßigen Bestimmungen und Lieferfristen in Betracht genommen werden. Falls die Einwände von uns für rechtmäßig gehalten werden, und die Ware nicht reparierbar ist, verpflichten wir uns zum Tausch der Ware. Wenn die Reparatur oder Tausch der Ware nicht vollzogen ist und wir die Reklamation bestätigt haben, kann der Käufer Wertabwertungsanspruch erheben.
- Garantie
Mayer HW&SW KFT ergibt eine 12 Monate Garantie auf selbst produzierte Waren von Kauf der Ware gerechnet. Die Waren mit Herstellungsfehler werden kostenlos repariert. Die garantiale Reparatur erfolgt auf unseren Standort, wo die fehlerhafte Ware eingeliefert oder kostenlos eingeschickt werden muß. Die nicht bestimmungsgemäße Benutzung, Bruch, inkompetenter Eingriff ohne fachmännische Sorgfalt, elementarischer Schaden, Umbau, unrichtige Lagerung usw. hat die Aufhebung der Garantie zur Folge. Für normale Abwetzung, Verbrauch, Beschädigung wegen nicht erlaubte Netzwerkschwankungen gilt das kostenlose Reparieren nicht.
- Zahlungsbedingungen
Für Ausgleichsweise des Gegenwertes der von uns übergebene Ware, ausgeführte Leistung gelten jederzeit die von uns Beschlossenen, oder im Vertrag Festgesetzten. In Fall von Überweisung und Inkassoauftrag sind unsere Rechnungen in 8 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Ist der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so werden ihn Verzugzinsen in der Höhe des zweifachen Basiszinssatzes der Notebank berechnet. Ist der Käufer oder Auftraggeber in Zahlungsschwierigkeiten geraten (Konkurs, Liquidierung usw.), steht in unserer Macht sofortige Zahlung, bzw. Barzahlung zu fordern, selbst für noch offen stehende Leistungen. Darüber hinaus sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Selbst wenn der Auftraggeber nicht mit dem Übernehmer der Ware identisch ist, hat der Auftraggeber die Rechnungen zu zahlen. In Fall von diversem Übernehmer wird die Ware nur auf Verantwortung und anhand Bevollmächtigung des Aufraggebers ausgeliefert, jene Bevollmächtigung bedeutet sogleich auch Gutstehen des Auftraggebers.
- Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche, bis bezahlen des Kaufpreises unser Eigentum. Die Benutzung, Weiteräußerung, Verarbeitung und Weiterverkauf der Ware kann nur dann erfolgen, wenn der Käufer dessen voller Kaufpreis bezahlt hat. Bis ordnungsgemäßen Nachkommen der Zahlungsverpflichtungen ist der Käufer nicht berechtigt die Ware an Dritte weiterzuäußern. Unmittelbare und unverzügliche Benachrichtigungspflicht hat der Käufer, wenn es um den Fall von Konkurs oder Liquidierungsprozess handelt.
- Gerichtsstand
Zuständiges Gericht für Rechtsstreite ist Gericht Komitat Heves in Eger. Es gelten ausschließlich die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
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